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Sollte ich mich ummelden?

Eine wichtige Frage, die sich den meisten Studis zu Anfang stellt: Sollte ich mich nach Hildesheim ummelden - ja oder nein?

 

Mit der Frage haben wir uns auch auseinandersetzen müssen und möchten unsere Erkenntnisse mit euch teilen. Aber Achtung: Das ist natürlich keine Rechtsberatung und keiner von uns ist ein Melderechtsprofi 😉

 

Zunächst einmal zur Zweitwohnsitzsteuer: Hildesheim erhebt Stand jetzt (2022) eine Nebenwohnsitzsteuer in Höhe von 12 % der jährlichen Nettokaltmiete. Ausnahmen für Studis gibt es nicht. Meldet ihr also einen Zweitwohnsitz im Landkreis Hildesheim an, so werdet ihr Zweitwohnsitzsteuerpflichtig.

Zum Meldewesen ist das Bundesmeldegesetz (BMG) einschlägig und das besagt folgendes:

  • Grundsätzlich ist bei Einzug in eine neue Wohnung die Meldepflicht entstanden und dieser muss innerhalb von 2 Wochen nachgekommen werden, § 17 I BMG

  • Hat jemand mehrere Wohnungen, ist eine als Hauptwohnung anzusehen und die anderen jeweils als Nebenwohnungen, § 21 I, III BMG

  • Welche Wohnung die Hauptwohnung ist, richtet sich nach der Hauptnutzung, §21 II BMG, oder im Zweifel nach dem „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“, § 22 III BMG

  • Eine Ausnahme von der Meldepflicht ergibt sich: Ist eine Person im Inland gemeldet und wird eine Wohnung nur bis zu 6 Monate bewohnt, so entfällt die Meldepflicht, § 27 II BMG

 

 

Das heißt also: Für die Theoriephasen müsstet ihr euch nach Hildesheim ummelden, für die Praxisphasen nicht. Ratsam wäre es einen Nebenwohnsitz bei den Eltern bestehen zu lassen (sofern ihr direkt von dort aus nach Hildesheim gezogen seid), denn in den meisten Kommunen wird keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Prüft das aber nach. Außerdem spart ihr euch bei einem Rückzug zu euren Eltern lästigen Papierkram.

 

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